
Gewerbe anmelden – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das Geschäftsmodell steht und Ihr wollt mit dem Verkauf starten? Dann sollte als nächster Schritt ein Gewerbe angemeldet werden, damit Ihr Euer Produkt auch rechtmäßig vertreiben dürft. Doch wie meldet man eigentlich ein Gewerbe an?
Zunächst stellt sich die Frage, für wen die Anmeldung eines Gewerbes verpflichtend ist. Grundsätzlich muss jeder ein Gewerbe anmelden, der planmäßig und gewinnbringend eine dauerhafte selbständige Tätigkeit ausübt. Dies betrifft insbesondere Händler*Innen, Gastronom*Innen und Handwerker*Innen. Es gibt jedoch auch Berufsgruppen, die von der Meldepflicht ausgeschlossen sind, wie beispielsweise Ärzt*Innen, Rechtsanwält*Innen oder Journalist*Innen sowie land- und forstwirtschaftliche Berufe. Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Gewerbe anmelden muss, kann sich beim Finanzamt, bei Berufsverbänden oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) informieren.
Ist geklärt, dass eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, müssen noch einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst solltet Ihr volljährig und geschäftsfähig sein. Außerdem müsst Ihr zur Anmeldung bestimmte Unterlagen vorlegen. Das ist zunächst Euer Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU) die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung und natürlich das Formular zur Gewerbeanmeldung. Bei bestimmten Berufsgruppen kann zusätzlich ein Nachweis über eine Qualifitkation nötig sein. Beispielsweise, wenn Ihr als Handwerker*In eine zulassungspflichtige Tätigkeit ausüben wollt.
-
- Gewerbeamt
Habt Ihr Eure Unterlagen zusammengesucht, könnt Ihr Euer Gewerbe online, bei dem zuständigen Gewerbeamt vor Ort oder der IHK anmelden und erhaltet Euren Gewerbeschein.
-
- Finanzamt
Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt über Eure Anmeldung. Dieses sendet Euch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Eures Gewerbes zu.
-
- IHK oder HWK
Als Gewerbetreibende seid Ihr verpflichtet, Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handelskammer (HWK) zu sein. Ihr sendet also den Erfassungsbogen für Eure Mitgliedschaft der zuständigen Kammer zu.
-
- Berufsgenossenschaft
Ebenso Pflicht ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (je nach Branche), die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen und Beschäftigte.
-
- Agentur für Arbeit
Sofern Ihr Angestellte in Eurem Unternehmen beschäftigt, musst Ihr zuletzt bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer ist entscheidend bei Meldungen zur Sozialversicherung Eurer Mitarbeiter.
Ihr benötigt Unterstützung bei der Anmeldung Eures Gewerbes? Dann macht jetzt einen Termin für unser unverbindliches und kostenloses Gründer Coaching von Pitch U Up aus und lasst Euch zu allen Themen rund um Euer neues Gewerbe beraten. Wir helfen Euch, durchzustarten!